AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB) DER LIS LOGIC INDUSTRY SERVICES GMBH

Die nachstehenden Bedingungen gelten für unseren Geschäftsverkehr mit Kaufleuten im Sinne des HGB und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts (Abnehmer).

1. Einbeziehung
Für alle Verträge und Angebote gelten ausschließlich die nachfolgenden Bedingungen, auch dann, wenn wir uns bei künftigen Geschäftsabschlüssen nicht ausdrücklich hierauf berufen. Abweichende Bedingungen haben nur Geltung, wenn sie von uns schriftlich anerkannt wurden.

2. Angebot und Auftrag
Unsere Angebote erfolgen freibleibend bis zur endgültigen Annahme durch unsere Auftragsbestätigung oder durch Versand der bestellten Ware. Der Vertrag kommt in diesem Fall zustande, ohne dass es einer Mitteilung an den Abnehmer bedarf. Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden etc. sowie Zusicherungen durch uns werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung für uns bindend. Zusicherung durch uns ist nur, was individuell und schriftlich bei Vertragsabschluss verabredet wird. Beschreibungen des Liefergegenstandes sowie Datenblätter gelten nicht als Zusicherungen. Es gilt jeweils nur die letzte Auftragsbestätigung. Vorhergehende Auftragsbestätigungen verlieren ihre Gültigkeit mit Absendung einer vom Abnehmer veranlassten neuen Auftragsbestätigung. Auftragsbestätigungen sind auch dann wirksam, wenn sie fernmündlich oder mündlich erfolgen.

3. Lieferung
3.1 Werden uns Umstände bekannt, die zu schwerwiegenden Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des Abnehmers Anlass geben, so können wir sofortige Zahlung, Zahlung bei Lieferung oder Stellung einer geeigneten Sicherheit verlangen. Kommt der Abnehmer dem berechtigten Verlangen nicht nach, so können wir nach unserer Wahl vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz geltend machen.
3.2 Lieferzeitangaben gelten nicht als Fixtermine, sondern als Eingrenzungen des angestrebten Leistungszeitraumes. Dies gilt auch für kalendarisch bestimmte Termine. Etwas anderes gilt nur für den Fall, dass Lieferzeiten ausdrücklich als Fixtermine zugesichert werden. Eine Vertragsstrafe für den Fall der verspäteten Lieferung ist nicht vereinbart. Eine vorzeitige Lieferung ist zulässig.
3.3 Die richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Im Falle unvorhergesehener Ereignisse, zum Beispiel Betriebsstörungen, Arbeitskampffolgen, die wir trotz zumutbarer Sorgfalt nicht abwenden konnten, verlängert sich die Lieferzeit, auch innerhalb eines Lieferverzuges, angemessen. Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so entfällt unsere Lieferpflicht. Bei solchen Hindernissen bestehen keine hieraus abgeleitete Schadensersatzansprüche des Abnehmers.
3.4 Wir liefern unfrei ab Werk, soweit nicht ausdrücklich in der Auftragsbestätigung etwas anderes vereinbart wird. Mehrkosten für Eilgut-/Expressgut- oder Termingutversand trägt, soweit nicht anders vereinbart, der Abnehmer.
3.5 Die Versandart wird bei freien Sendungen nach bestem Ermessen ausgewählt. Ansonsten richten wir uns soweit wie möglich nach dem Wunsch des Abnehmers.


4. Netto-Preise / Gefahrübergang /Rügepflicht
4.1 Die am Tag der Lieferung geltende Umsatzsteuer tritt zum vereinbarten Preis hinzu.
4.2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und/oder der zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Abnehmer über, sobald die bestellte Ware unser Werk/Lager verlässt, spätestens jedoch mit der Übergabe an den Versandbeauftragten, unabhängig davon, wer die Frachtkosten trägt und ob die Versendung vom Erfüllungsort aus erfolgt.
4.3 Der Abnehmer hat die Ware bei Auslieferung sofort auf Fehlmengen und erkennbare Mängel zu untersuchen. Etwaige Fehlmengen oder Transportschäden hat er sich auf dem Frachtbrief quittieren zu lassen.


5. Rabatte / Warengutscheine und Gültigkeit von Rabattpunkten
5.1 Soweit wir Rabatte/Warengutscheine gewähren, stehen diese ausschließlich dem Abnehmer zu. Die Gewährung ist in jedem Falle abhängig von der ordnungsgemäßen (vollständigen und pünktlichen) Bezahlung der Ware.
5.2 Wir weisen darauf hin, dass die von uns gewährten Rabattpunkte eine begrenzte Gültigkeitsdauer von 18 Monaten ab Bestellung der Ware haben. Kommt es zu Lieferverzögerungen von mehr als zwei Wochen, rechnet die Frist ab Auslieferung. Die Gültigkeitsfrist erneuert sich, sofern der Abnehmer vor Ablauf eine weitere Bestellung bei uns tätigt, die ordnungsgemäße Bezahlung wiederum vorausgesetzt. Die Gültigkeitsdauer aller Rabattpunkte rechnet sich dann einheitlich ab der letztmaligen Bestellung.


6. Fälligkeit
6.1 Lieferungen sind zahlbar und fällig innerhalb von 14 Tagen, gerechnet ab Datum der Rechnungsstellung, es sei denn, es wird in unserer Auftragsbestätigung zugunsten des Abnehmers hiervon ausdrücklich abgewichen.
6.2 Bei Zahlungsverzug des Abnehmers werden unsere sämtlichen gegen ihn bestehenden Forderungen sofort zur Zahlung fällig, ungeachtet angenommener Wechsel oder eingeräumter Zahlungsziele. Der Abnehmer darf die in unserem Eigentum oder Miteigentum stehende Ware nicht mehr veräußern und ist verpflichtet, uns Sicherheiten zu stellen.
6.3 Das Gleiche gilt, wenn der Abnehmer seine Zahlungen einstellt oder in Kreditverfall gerät.
6.4 Ein Skontoabzug ist nicht zulässig, sofern nicht ausdrücklich vereinbart.
6.5 Hat der Lieferer teilweise fehlerhafte Ware geliefert, so ist der Abnehmer dennoch verpflichtet, Zahlung für den unstreitig fehlerfreien Anteil zu leisten. Der Abnehmer kann nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Gegenansprüchen aufrechnen.

7. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung ungültig sein, bleiben die Übrigen davon unberührt.

8. Garantie
Ab dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme von Logic Industry Services GmbH Leuchtmitteln beginnt der Garantiezeitraum. Dabei wird die Logic Industry Services GmbH Produktgarantie für Leuchtstoffröhren und Kompaktleuchtstofflampen nur im Zusammenhang mit der Verwendung von Original Logic Industry Services GmbH Vorschaltgeräten gewährt, welche maßgeblich für die hohe Lebensdauer dieser Produktkategorie sind.

9. Anwendbares Recht
Auf alle Verträge findet deutsches Recht Anwendung, auch wenn der Käufer einer anderen Rechtsordnung angehört.

10. Gerichtsstand
Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, gilt für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit dem Vertrag gemäß § 38 ZPO streitwertabhängig das Amtsgericht Schöneberg oder das Landgericht Berlin als Gerichtsstand.